Ernährung und Versorgung - Prüfung/Abschluss
Welche Abschlussprüfungen werden abgenommen?
Ende der 11. Klasse:
Staatliche schulische Abschlussprüfung zum/zur
staatlich geprüften Hauswirtschaftshelfer/in
in den Fächern:
- Betriebswirtschaft
- Ernährung
- Speisenzubereitung mit Service
Mittlerer Schulabschluss ist möglich
(Notendurchschnitt: 2,5 - Englisch die Note 3)
siehe weiter unten
Ende der 12. Klasse:
Berufsabschlussprüfung zum/zur Assistenten/in für Ernährung und Versorgung
bestehend aus zwei Teilen:
Schriftlicher Teil:
- hauswirtschaftliche Versorgungsleistung (z.B. Speisenzubereitung, Gestalten von Räumen, Reinigung und Pflege von Räumen)
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistung (z.B. Gesprächsführung, Kochen mit Kindern)
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Praktischer Teil:
Zwei Aufgaben aus den Bereichen der Versorgung und der Betreuung mit Prüfungsgespräch: z.B.
- Zubereitung von Speisen und Service
- Gestaltung des Wohnumfeldes
- Kindern oder Senioren Hilfe leisten
- Dienstleistungsangebote
- Vermarktung von Produkten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden:
Wer im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mindestens die Prüfungsnote „gut“ nachweisen kann, erhält den mittleren Schulabschluss verliehen.
(Die Prüfungsnote errechnet sich aus dem Notendurchschnitt der Vorrückungsfächer.
Vorrückungsfächer sind alle Pflichtfächer, ausgenommen Sport (vgl. Stundentafel)
Die Prüfungsnote gut wird bis auf 2 Dezimalstellen errechnet. Die Note „gut“ wird bis zum Notendurchschnitt 2,50 erteilt.
Darüber hinaus müssen Englischkenntnisse mit der Note „befriedigend“ nachgewiesen werden, entweder
- im Abschlusszeugnis einer Hauptschule oder
- im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache) oder einer Realschule
- im Zeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule (wenn mindestens fünf Jahre aufeinanderfolgender Englischunterricht nachgewiesen werden kann) .